Bedingungen

Investieren Sie in die Zukunft

Unsere Investoren müssen zwingend schweizerische Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG sein, die den Status eines qualifizierten Anlegers im Sinne von Art. 10 Abs. 3 des Kollektivanlagegesetzes (KAG) innehaben.

Sie teilen mit uns die Anlagestrategie einer nachhaltigen Wertsteigerung und verzichten bewusst auf eine kurzfristige Renditemaximierung. Unser langfristiger Investitionsansatz, Unternehmen zu kaufen und zu halten, bedingt die Absicht, das investierte Kapital über zehn oder mehr Jahre zu binden.

Die Mindestinvestition beträgt CHF 0.5 Mio.

Unser Engagement: die Tochtergesellschaften